Solidarisch möchten wir gerne folgende Kundgebung mitbewerben:
+++ KLAGE WEGEN POLIZEIEINSATZ BEIM BREMER CHRISTIVAL +++
Am 2.5.2008 wurde ein öffentliches Kiss-in (homoerotische Zärtlichkeitsbekundungen) gegen die homophoben und sexistischen Inhalte des Christivals durch einen Polizeieinsatz gewaltsam beendet. Hierbei erlebten mehrere queer-feministische Aktivist_innen Übergriffe durch die Bremer Polizei. Gegen den Polizeieinsatz und zwei Ingewahrsamnahmen wurde geklagt, die öffentlichen Verhandlungen finden am 28.1.2010 ab 11 Uhr im Justizzentrum, Am Wall 198, statt. Wir wünschen uns eine kritische und solidarische Öffentlichkeit und laden ein zur
+++ KUNDGEBUNG AM 28.1.2010, UM 16 UHR, AM MARKTPLATZ +++
Weitere Infos: hier

Im Frühjahr 2008 fand, von diversen Protesten begleitet, das letzte Christival in Bremen statt. Das Christival ist ein evangelikales Großevent, zu dem jedes Mal bis zu 30.000 hauptsächlich jugendliche Besucher_innen erwartet werden. Dort werden in modernem Gewand und mit viel Popkultur extrem konservative und rechte Weltbilder verbreitet, die gekennzeichnet sind von einer wortgetreuen Bibelinterpretation, Homophobie, Sexismus und Rassismus. In die öffentliche Kritik geriet das Christival besonders wegen zwei Seminaren: von einer Ex-Gay- Organisation („Homosexualität verstehen – Chancen zur Veränderung“) und einem Verein radikaler Abtreibungsgegner_innen („Sex ist Gottes Idee – Abtreibung auch?“). Während im Vorfeld des Christivals die Kritik von Parlamentarier_innen und Institutionen, wie z.B. pro familia, in den öffentlichen Medien Gehör fand, wurde mit Hilfe der Polizei versucht, sichtbare Formen des Protests während des Christivals zu verhindern.
Bei einer Veranstaltung auf dem Marktplatz wurden bei einer kleinen, spontanen Protestaktion gegen das Christival etwa 15 queere Aktivist_innen durch ein absurd großes Aufgebot an Bremer Polizist_innen brutal und teilweise sexualisiert herumgeschubst, geschlagen, gekesselt und durch die halbe Innenstadt eskortiert. Hierbei kam es zu zwei willkürlichen und gewaltsamen Ingewahrsamnahmen. Die zwei Betroffenen versuchen seitdem, juristisch gegen die Bremer Polizei vorzugehen. Eine Person erstattete Anzeige wegen Körperverletzung, eine andere wegen Nötigung und Beleidigung.
Die Anzeige der Nötigung und Beleidigung bezog sich auf die Durchführung einer Nacktdurchsuchung, bei der die Polizisten die durchsuchte Person durch aggressive Sprüche versuchten zu demütigen. Die Ermittlungen gegen die Polizist_innen wurden mittlerweile in beiden Fällen (wie sollte es anders sein?) eingestellt. Die Person, die Anzeige wegen Körperverletzung erstattete, wird nun zudem mit dem Vorwurf der falschen Verdächtigung konfrontiert.
Die beiden Betroffenen reichten zudem eine Verwaltungsklage ein gegen den unverhältnismäßigen Polizeieinsatz und die Ingewahrsamnahmen vom 2.5.08. Hier kommt es nun nach mehr als eineinhalb Jahren am 28.01.2010 zur Verhandlung. Der Polizeieinsatz hatte offensichtlich zum Ziel, jeglichen Protest zu unterbinden und vom Christival fernzuhalten. Schon bei der Ankunft am Marktplatz wurden die Aktivist_innen von der Polizei rabiat daran gehindert zu der öffentlichen Veranstaltung des Christivals zu gelangen, wo sie sichtbar untereinander homoerotische Zärtlichkeiten austauschen wollten. Auf Gesprächsversuche der Aktivist_innen wurde von Seiten der Polizei zu keinem Zeitpunkt eingegangen, so dass es z.B. unmöglich war, die Protestaktion als Spontandemo anzumelden. Stattdessen eskalierten die Polizist_innen die Situation, wurden gewalttätig und schirmten ihr Vorgehen vor den Blicken der Öffentlichkeit ab.
Ein gewalttätiges Vorgehen der Polizei gegenüber Protestierenden ist keineswegs selten. Dass dies aber nur selten zu Anzeigen gegen die Polizei führt, ist kein Wunder: Die Erfolgsaussichten sind äußerst gering. Schon bei der Identifizierung der verantwortlichen Polizist_innen ist mensch meist auf deren Wohlwollen (z.B. Herausgabe der Dienstnummer) angewiesen. Dann werden zunächst Polizist_innen gegen Polizist_innen ermitteln (oder eben nicht). Kläger_innen müssen zudem häufig mit einer Gegenanzeige durch die Polizei rechnen. Außerdem dauern Gerichtsverfahren lange, sind teuer und für die Beteiligten emotional anstrengend. Nur wenige haben dafür die nötigen finanziellen, sozialen und rechtlichen Möglichkeiten. Für viele Menschen ist es Alltag, mit der Willkür des „Freund und Helfers“ konfrontiert zu sein, ob bei Protesten, bei rassistischen Personalienkontrollen z.B. am Sielwalleck, bei Behördengängen… Ob es um alltägliche Schikane oder um physische oder psychische Gewalt geht, Polizist_innen müssen selten damit rechnen, für Fehlverhalten oder Straftaten zur Verantwortung gezogen zu werden.
Wir fordern nicht nur hier und heute:

  • Äußerungsfreiheit ohne staatliche Repressionen!
  • Mund auf und aktiv werden gegen Sexismus, Rassismus, Homophobie und Abtreiungsgegner_innen!
  • Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen!
  • Aufhebung der faktischen Immunität von Polizist_innen!
  • Keine Kriminalisierung von linkem Protest und Widerstand!
  • Für die Verhandlung wünschen wir uns eine kritische Öffentlichkeit. Verhandlung am 28.01.2010 um 11 Uhr, im Justizzentrum, Am Wall 198.
    Kommt zur Kundgebung am 28.01.2010, am Marktplatz.