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Wann:
1. Juni 2017 um 19:00 – 21:00
2017-06-01T19:00:00+02:00
2017-06-01T21:00:00+02:00
Wo:
BEV - Bremer Erwerbslosenverband
Lindenstraße 1B
21629 Neu Wulmstorf
Deutschland
Lindenstraße 1B
21629 Neu Wulmstorf
Deutschland
Kontakt:
IWW Bremen und BEV
Ab dem 1. März 2017 gibt es neue Tarifverträge in der Leiharbeit. Zum 1. April sind umfangreiche gesetzliche Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wirksam geworden. Es gibt eine gesetzliche Höchstüberlassungszeit von 18 Monaten und den Anspruch auf gleichen Lohn nach 9 Monaten Beschäftigung.
- Mit welchen Tricks versuchen Leiharbeitsfirmen diese Gesetzesvorgaben zu unterlaufen ?
- Mit welchen Tarifverträgen der DGB-Gewerkschaften werden gut gemeinte Vorgaben der Europäischen Union (Equal Pay) ausgehebelt ?
Dieser Fragen werden auf der Veranstaltung Thema sein, die sich auf die Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, den üblichen Tricks der Leiharbeitsfirmen und den Tarifverträgen der DGB-Gewerkschaften beschäftigt.
Informationsabend
Donnerstag, 1. Juni 19 Uhr, Lindenstraße 1b, 28755 Bremen
Veranstaltende: Beratungsteam des Bremer Erwerbslosenverbandes und die Basisgewerkschaft IWW