Land auf und ab gelten Beschäftigungsträger als erhaltenswerte Bereicherungen, bieten sie nicht nur soziale und kulturelle Einrichtungen wie Cafés, Tischlereien und „LeseMobile“ an, sondern auch „Beschäftigung“ für Erwerbslose. Tatsächlich handelt es sich aber um, in Teilen höchst profitable, Unternehmen deren „Angestellte“ zwangsweise für einen Hungerlohn schuften müssen.