2006 endete die Brechmittelvergabe in Bremen. Der Europäische Gerichtshoffür Menschenrechte hatte die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln an Verdächtigte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bewertet. Dem Kläger, einem Betroffenen aus Nordrhein-Westfalen, wurden 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Zum 13. Mal wollen wir nun an den Tod von Laye Condé aus Sierra Leone erinnern. Er starb eines qualvollen Todes aufgrund einer solchenMaßnahme auf dem Polizeirevier Bremen-Vahr. Die Brechmittelvergabe war eine Menschenrechtsverletzung, die 13 Jahre währte. 13 Jahrelang war dies Bremer Alltag, und das in über 1200 Fällen. Viele Menschen sind derselben erniedrigenden Prozedur unterzogen worden wie Herr Condé. Einige von ihnen leben noch in Bremen. Eine Entschuldigung oder gar Schmerzensgeld hat keiner von ihnen bekommen.
Eswird Zeit!!
Die Initiative in Gedenken in Gedenken an Laye-Alama Condé setzt sichseit vielen Jahren dafür ein, dass die Zeit der Brechmittelvergabe staatlicherseits aufgearbeitet wird. Wir fordern einen dauerhaften Gedenkort, der an Laye Condé und diese „Beweissicherungsmaßnahme“,wie es amtlicherseits hieß, erinnert.
Im letzten Jahr wurde vor dem Internet-Café „Lift“ in der Weberstraße ein mobiler Gedenkort aufgestellt, der seither durch die Stadt tingelt, unter anderem schon im Kulturzentrum Schlachthof sowie im Lagerhaus besucht werden konnte und derzeit vor dem Sielwallhaus steht. Inzwischen gibt es auch einen weiteren digitalen Gedenkort, der noch bis Ende des Jahres in der Stadtbibliothek steht.
Und außerdem: Oury Jalloh – Das war Mord! 7.1.2018, 14.00 Uhr, Demo abHauptbahnhof Dessau
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